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Zahlung

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Von Erstveröffentlicht: 19. August 2026Zuletzt fachlich geprüft: 19. August 2026Gültigkeit: DE

Kurz beantwortet

Befreit werden kann, wer bestimmte Sozialleistungen bezieht — etwa Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder BAföG mit Auswärtswohnen. Menschen mit bestimmten Behinderungen zahlen einen ermässigten Beitrag. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch: Sie ist zu beantragen und wirkt in der Regel nicht rückwirkend.

Pro Wohnung, nicht pro Person

Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und ob Empfangsgeräte vorhanden sind. In einer Wohngemeinschaft fällt er also einmal an. Wer intern wie viel trägt, ist eine Absprache unter den Bewohnern. Ein häufiger Fehler beim Zusammenziehen: Beide Personen bleiben angemeldet und zahlen doppelt. Wer einzieht, sollte die eigene Anmeldung unter Angabe der Beitragsnummer der Wohnung abmelden.

Wer befreit werden kann

Anknüpfungspunkt ist der Bezug bestimmter Sozialleistungen. Dazu zählen unter anderem: - Bürgergeld nach dem SGB II - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII - BAföG bei Wohnen ausserhalb des Elternhauses - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Zusätzlich gibt es eine Härtefallregelung für Fälle, in denen das Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze nur geringfügig übersteigt. Menschen mit bestimmten Behinderungen — kenntlich am Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis — zahlen einen ermässigten Beitrag, keine vollständige Befreiung.

Der Antrag und warum Eile hilft

Der Antrag geht an den Beitragsservice, zusammen mit einer Kopie des Leistungsbescheids. Ein Formular gibt es online und in Papierform. Die Befreiung wirkt in der Regel **ab Antragstellung**, nicht rückwirkend. Eine begrenzte Rückwirkung ist in bestimmten Konstellationen möglich, aber kein Regelfall. Das ist der teuerste vermeidbare Fehler in diesem Bereich: Wer die Voraussetzungen seit einem halben Jahr erfüllt und erst jetzt beantragt, verliert diese Monate. Die Befreiung ist zudem befristet und läuft mit dem Bewilligungszeitraum der Sozialleistung aus. Sie muss dann erneut beantragt werden — auch das wird regelmässig übersehen.

Was nicht funktioniert

Die Argumentation „ich besitze kein Fernsehgerät" führt nicht zum Ziel. Der Beitrag ist seit 2013 geräteunabhängig. Auch die Nichtzahlung ist kein Weg: Rückstände werden als öffentlich-rechtliche Forderung vollstreckt, ohne dass es dafür eines Gerichtsverfahrens bedarf. Wer die Beitragspflicht dem Grunde nach für falsch hält, muss gegen den Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen — innerhalb der dort genannten Frist.

Warum das in eine Abo-Übersicht gehört

Der Rundfunkbeitrag ist kein Abonnement und nicht kündbar. Für die Haushaltsrechnung verhält er sich aber wie eines: wiederkehrend, oft quartalsweise abgebucht und dadurch in einer Monatsbetrachtung leicht zu übersehen. Wer seine Fixkosten zusammenstellt, sollte ihn mit aufnehmen — nicht, um ihn zu beenden, sondern damit die Summe stimmt. Österreich und die Schweiz kennen mit ORF-Beitrag und Serafe-Abgabe vergleichbare Konstruktionen. Alle drei sind haushaltsbezogen, unterscheiden sich aber in Höhe, Erhebungsstelle und Befreiungsverfahren — eine Angabe aus einem Land lässt sich nicht übertragen.

Diese Seite nennt Gesetzesstellen, damit Sie sie nachschlagen können. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — die Beurteilung eines Einzelfalls hängt vom konkreten Vertrag ab. Für eine verbindliche Einschätzung sind die Verbraucherzentralen oder eine Rechtsanwältin zuständig.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja. Der Beitrag ist seit 2013 geräteunabhängig und wird je Wohnung erhoben.
Wirkt die Befreiung rückwirkend?
In der Regel nicht; sie wirkt ab Antragstellung. Eine begrenzte Rückwirkung ist in bestimmten Fällen möglich, aber kein Regelfall — deshalb sollte der Antrag nicht aufgeschoben werden.
Zahlen wir in einer WG mehrfach?
Nein, der Beitrag fällt einmal je Wohnung an. Wer einzieht, sollte die eigene Anmeldung unter Angabe der Beitragsnummer der Wohnung abmelden — sonst wird doppelt gezahlt.

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