BGB §314 Sonderkündigung — Außerordentliche Kündigung 2026
BGB §314 erlaubt die sofortige Kündigung jedes Dauerschuldverhältnisses (also jedes Abonnements) aus wichtigem Grund. Ein starkes Werkzeug das viele Verbraucher in Deutschland nicht kennen.
Was ist BGB §314?
§314 BGB (Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund) ermöglicht die fristlose Kündigung jedes langfristigen Vertrags wenn dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Es gilt für alle Dauerverträge — also auch für Mobilfunk, Internet und Streaming-Abos.
Was sind "wichtige Gründe" bei Abos?
Wichtige Gründe nach BGB §314: erhebliche Schlechtleistung (dauerhaft schlechte Netzqualität trotz Reklamation), wesentliche einseitige Preiserhöhungen ohne Gegenleistung, Betrug oder arglistige Täuschung beim Vertragsabschluss, dauerhafte Nichtverfügbarkeit des gebuchten Dienstes, Umzug in Gebiet ohne Versorgung (wenn Ersatz nicht möglich).
Vorgehen bei außerordentlicher Kündigung
Schriftlich mit Begründung an den Anbieter (Einschreiben empfohlen). Der Kündigungsgrund muss klar benannt werden und auf §314 BGB Bezug nehmen. Frist: "Hiermit kündige ich außerordentlich fristlos gemäß §314 BGB aus wichtigem Grund [Begründung]."
TKG-Sonderkündigungsrecht für Telekommunikation
Zusätzlich zu §314 BGB gibt TKG §57 Abs. 3 bei Preiserhöhungen durch Telekommunikationsanbieter ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst innerhalb von 1 Monat nach Ankündigung der Preisänderung kostenlos kündigen.
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Kann ich meinen Mobilfunk-Vertrag vorzeitig kündigen?⌄
Was ist wenn der Anbieter die außerordentliche Kündigung ablehnt?⌄
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