Rundfunkbeitrag Deutschland 2026 — Befreiung, Betrag und Pflicht
Der Rundfunkbeitrag (früher "GEZ") beträgt 18,36 €/Monat pro Haushalt in Deutschland und ist nicht kündbar. Dafür gibt es Befreiungsmöglichkeiten für Geringverdiener.
Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag finanziert ARD, ZDF und Deutschlandradio — öffentlich-rechtliche Medien ohne Werbepflicht. Geregelt im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Seit 2013 haushaltsbasiert: eine Wohnung = ein Beitrag (18,36 €/Monat = 220,32 €/Jahr).
Wer ist vom Rundfunkbeitrag befreit?
ALG-II-Empfänger (Bürgergeld), Grundsicherungsempfänger, BAföG-Empfänger, Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt. Schwerbehinderte: taubblind = vollständige Befreiung, gehörlos/blind = Ermäßigung auf 5,83 €. Befreiungsantrag online auf rundfunkbeitrag.de.
Wie stelle ich einen Befreiungsantrag?
Online unter rundfunkbeitrag.de → Befreiung oder Ermäßigung. Dokumente: Leistungsbescheid des Jobcenters / Sozialhilfebescheid. Befreiung gilt für die Dauer des Leistungsbezugs und wird automatisch verlängert wenn Bescheid verlängert wird.
Was passiert wenn man nicht zahlt?
Rückstände werden wie Steuern durch Vollstreckung beigetrieben — Lohnpfändung, Kontopfändung möglich. Der Rundfunkbeitrag ist rechtlich eine Pflichtabgabe, keine freiwillige Leistung. Wer zahlen kann aber nicht zahlt riskiert Vollstreckungskosten.
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