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DSGVO Auskunftsanfrage Vorlage Deutschland 2026

Nach DSGVO Art. 15 hast du das Recht auf vollständige Auskunft über alle von einem Unternehmen gespeicherten Daten. Diese Vorlage erzwingt die Antwort innerhalb von 30 Tagen.

📄 Vorlage — zum KopierenPlatzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] ersetzen
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]

[Anbieter]
Datenschutzbeauftragter / Datenschutzabteilung
[Anbieter-Adresse oder datenschutz@[anbieter].de]

Betreff: Auskunftsanfrage gemäß Art. 15 DSGVO

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beantrage ich hiermit vollständige Auskunft über alle personenbezogenen Daten die Sie über meine Person gespeichert haben.

Meine Identifikation: [Name, E-Mail-Adresse am Konto, Kundennummer]

Im Rahmen meiner Auskunft bitte ich insbesondere um:
1. Vollständige Kopie aller gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 Abs. 3)
2. Zweck der Datenverarbeitung
3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
4. Speicherdauer oder Kriterien für deren Festlegung
5. Information über Herkunft der Daten (sofern nicht direkt erhoben)

[Optional ergänzen: "Zudem beantrage ich die Löschung aller personenbezogenen Daten gemäß Art. 17 DSGVO, sofern keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen."]

Sie sind verpflichtet, meiner Anfrage innerhalb von einem Monat zu entsprechen (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

💡 Wichtige Hinweise

  • Anbieter hat 1 Monat Zeit zu antworten (Art. 12 Abs. 3 DSGVO)
  • Bei Nichtreaktion: Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz des zuständigen Bundeslandes
  • Keine Kosten für Auskunft (Art. 12 Abs. 5 DSGVO: grundsätzlich kostenlos)
  • Datenlöschung separat beantragen oder kombiniert in dieser Anfrage
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Häufig gestellte Fragen

Wie lange muss der Anbieter auf meine DSGVO-Anfrage antworten?
1 Monat nach Eingang der Anfrage. Bei komplexen Anfragen: Verlängerung um 2 Monate möglich — aber Anbieter muss dich darüber informieren.
Was kostet eine DSGVO-Auskunftsanfrage?
Kostenlos. Art. 12 Abs. 5 DSGVO: Auskunft ist grundsätzlich unentgeltlich. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen kann eine Gebühr erhoben werden.