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Sonderkündigung bei Preiserhöhung Telekommunikation — TKG Vorlage

Wenn dein Telekommunikationsanbieter die Preise erhöht, hast du nach TKG §57 das Recht zur kostenlosen Sonderkündigung — auch innerhalb der Mindestlaufzeit.

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[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]

[Anbieter]
[Anbieter-Adresse]

Betreff: Sonderkündigung gemäß §57 Abs. 3 TKG wegen Preiserhöhung — Kundennummer: [NUMMER]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben / E-Mail vom [DATUM DER ANKÜNDIGUNG] haben Sie eine Preiserhöhung für meinen Vertrag bekannt gegeben. Von diesem Sonderkündigungsrecht nach §57 Abs. 3 TKG mache ich hiermit Gebrauch.

Ich kündige meinen Vertrag (Kundennummer: [NUMMER] / Rufnummer: [RUFNUMMER]) mit sofortiger Wirkung, spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung am [DATUM DER PREISERHÖHUNG].

Ich bitte um sofortige Bestätigung und Einstellung aller weiteren Zahlungen über den bisherigen Preis hinaus.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

💡 Wichtige Hinweise

  • Sonderkündigung gilt innerhalb 1 Monat nach Ankündigung der Preiserhöhung
  • Kündigung innerhalb Mindestlaufzeit kostenlos möglich
  • Ankündigungsschreiben des Anbieters aufbewahren als Nachweis
  • Bei Ablehnung: Bundesnetzagentur Schlichtungsstelle nutzen
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Häufig gestellte Fragen

Muss die Preiserhöhung wesentlich sein?
Das TKG spricht von "wesentlichen Änderungen" — auch kleine Erhöhungen können das Sonderkündigungsrecht auslösen. Im Zweifelsfall Bundesnetzagentur fragen oder Verbraucherzentrale.
Bekomme ich bereits gezahlte Mehrbeträge zurück?
Wenn du innerhalb des Sonderkündigungszeitraums kündigst, darf der Anbieter keine Restzahlungspflicht verlangen. Bereits gezahlte Erhöhungsbeträge: Erstattungsanspruch prüfen.